DSB – Datenschutz-Beauftragter (extern)

Im Zeitalter der automatisierten Datenverarbeitung ist der Schutz und die Sicherheit von Daten und Informationen ein Thema mit ständig wachsender Bedeutung. 

Dies sieht auch der Gesetzgeber so. Deshalb sind Unternehmen, in denen mehr als neun Beschäftigte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Mitarbeiterdaten, Kundendaten) betraut sind, nach §38 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG, Stand 30.06.2017) dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Bei einer Nichtbeachtung kann dies zu empfindlichen Strafen führen- bis zu 20 Millionen Euro oder 4% vom Vorjahresumsatz. Darüber hinaus schafft ein aktiver und nachhaltiger Datenschutz in Ihrem Unternehmen Vertrauen bei Ihren Kunden und Mitarbeitern.

Aufgaben eines Datenschutz-Beauftragten im Unternehmen

Der Datenschutzbeauftragte hat für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu sorgen. Er überwacht die korrekte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Dabei arbeitet der Beauftragte für Datenschutz Hand in Hand mit der Geschäftsleitung und den zuständigen Prozesseignern. Er ist Ansprechpartner in allen Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Er berät interne Betroffene (z.B. Mitarbeiter oder Betriebsräte) und steht externen Interessenten (z.B. der Aufsichtsbehörde) für Anfragen zu diesem Thema zur Verfügung. Gleichzeitig schult er die Mitarbeiter und verpflichtet sie auf das Datengeheimnis.

Ihre Vorteile…

Oft ist es für kleine und mittlere Unternehmen unwirtschaftlich einen eigenen, internen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Deshalb bietet der Gesetzgeber hier die Möglichkeit, einen Externen für diese Aufgaben einzusetzen. Die Vorteile hierfür liegen klar auf der Hand:

Minimierung der Kosten, z.B. für Aus- und Weiterbildung von internen Mitarbeitern

Vermeidung des Kündigungsschutzes eines internen Datenschutzbeauftragten

Zugriff auf umfangreiches Fachwissen und Erfahrung

Vermeidung von Interessenkonflikten

Höchste Verfügbarkeit

Kosten sind fest kalkulierbar

Wenn Sie mehr erfahren möchten oder Sie ein Angebot für den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten anfordern möchten, nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.