KTA 1401
Wichtige Anforderungen an die Lieferanten und Dienstleister für Kernkraftwerke – Sichern sie Ihre Lieferfähigkeit jetzt!

Die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit in der Kerntechnik sind im Atomgesetz und seinen Verordnungen festgelegt. Diese bilden die Grundlage für das untergesetzliche kerntechnische Regelwerk. Hierunter fallen auch die allgemeinen Forderungen an die Qualitätssicherung, die in der sicherheitstechnischen Regel KTA 1401 festgelegt sind.
Anwendung findet diese Regel auf die Qualitätssicherung bei der Planung und Auslegung, bei der Beschaffung, Fertigung und Montage von Erzeugnisformen, Bauteilen, Komponenten und Systemen sowie bei der Errichtung baulicher Anlagen, bei der Inbetriebsetzung und dem Betrieb mit den dazugehörigen Prüfungen im Hinblick auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden bedeutsamen Qualitätsmerkmale aller sicherheitstechnisch wichtigen Teile in ortsfesten Kernkraftwerken.


Die KTA 1401 ist somit unter anderem relevant für Hersteller und Betreiber von Kernkraftwerken sowie deren Lieferanten. Die Anforderungen aus dieser Regel basieren auf der DIN EN ISO 9001. In der folgenden Übersicht finden sie eine kurze Gegenüberstellung der beiden Regelwerke.
KTA 1401 (11/17) | DIN EN ISO 9001:2015 | |
Anwendungsbereich | Sicherheitstechnisch wichtige Anlagenteile in ortsfesten KKW; Entwicklung, Bau, Betrieb und Stilllegung | alle Produkte (einschließlich Dienstleistungen); Entwicklung, Lieferung und Kundendienst |
Verbindlichkeit | verbindlich für KKW in Deutschland (KTA 1401 ist „Gesetz“); nach Maßgabe der zuständigen Behörde für sonstige kerntechnische Anlagen, Nachrüstung, Service, Stilllegung | verbindlich, sofern vertraglich vereinbart, ggf. auch in Teilen oder in angepasster Form (ISO 9001 ist ein „Modell“) |
Adressat | Antragsteller oder Genehmigungsinhaber, dessen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, zuständige Behörde und deren zugezogener Sachverständiger | Lieferant des Produktes, dies bezieht sich auf jede Ebene der Kunden-Lieferanten-Kette |
Ziel, Zweck | Definition der sicherheitstechnischen Anforderungen zur Vorsorge gegen Schäden durch Errichtung und Betrieb der Anlage (§7 Abs. 2 Nr. 3 AtG), sowie Erreichung von weiteren Schutzzielen nach AtG, StrlSchV und SiAnf. | optimale Qualitätsorganisation eines Unternehmens |
Struktur | 12 (Haupt)Abschnitte mit QM-Forderungen | 10 Abschnitte eines QM-Prozesses |
Inhalt | Qualitätsmanagement im atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren | QM System eines Produktions- und Dienstleistungsunternehmens |
Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen
Wir begleiten Sie bei der Einführung und Umsetzung eines Qualitätssicherungssystems nach Maßgabe der KTA 1401. Insofern bereits ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 in Ihrem Unternehmen vorhanden ist, unterstützen wir Sie bei der Integration der zusätzlichen Forderungen in ihr bestehendes System.
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